MA 6, Prüfung der elektronischen Parkraumbewirtschaftung ("Handy-Parken") in den Jahren 2007 bis 2009
Als rechtliche Grundlage für die gebührenpflichtige Bewirtschaftung der Wiener Kurzparkzonen beschloss der Wiener Landtag das Wiener Parkometergesetz 2006. Nach
der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien liegt dieser Aufgabenbereich
in der Kompetenz der Magistratsabteilung 6.
Bei der Prüfung der elektronischen Parkraumbewirtschaftung ("Handy-Parken") in den
Jahren 2007 bis 2009 wurde eine ordnungsgemäße Vollziehung festgestellt. Das Kontrollamt empfahl u.a. die diesbezüglichen Vertragsbestimmungen genauer einzuhalten
und die Projekterfahrungen für die allfällige Fortführung dieses Projektes rechtzeitig zu
evaluieren.
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