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MA 6, Prüfung der elektronischen Parkraumbewirtschaftung ("Handy-Parken") in den Jahren 2007 bis 2009


Als rechtliche Grundlage für die gebührenpflichtige Bewirtschaftung der Wiener Kurzparkzonen beschloss der Wiener Landtag das Wiener Parkometergesetz 2006. Nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien liegt dieser Aufgabenbereich in der Kompetenz der Magistratsabteilung 6.


Bei der Prüfung der elektronischen Parkraumbewirtschaftung ("Handy-Parken") in den Jahren 2007 bis 2009 wurde eine ordnungsgemäße Vollziehung festgestellt. Das Kontrollamt empfahl u.a. die diesbezüglichen Vertragsbestimmungen genauer einzuhalten und die Projekterfahrungen für die allfällige Fortführung dieses Projektes rechtzeitig zu evaluieren.




 
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