Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung betreffend Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 9. September 2010
Das Kontrollamt unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der WStV
den Einsatz von Leiharbeitskräften im KAV einer Prüfung.
Im Zuge der Einschau wurde festgestellt, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften vor
allem im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus
eine relevante Größenordnung erreichte, weshalb das Kontrollamt darauf hinwies,
sämtliche weiteren Personaldispositionen ergebnisoffen hinsichtlich der Bedeckung
durch Eigenpersonal, Leiharbeitskräfte oder Dienstleistungsfremdvergabe anzudenken
und allfällige diesbezügliche Festlegungen erst nach entsprechenden Personalbedarfsanalysen und auf Basis durchgängiger Kostenvergleichsrechnungen vorzunehmen.
Ein konkretes Vergabeverfahren mit seinen aus Sicht des Kontrollamtes eng gefassten
Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde im weiteren Verfahrensablauf bestandsfest
und bildete die Grundlage für die Auftragserteilung an die Bestbieterin. Ein gegen Ende
des Vergabeverfahrens bei der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" eingelangter anonymer Hinweis führte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, die bis
zum Ende der Einschautätigkeit noch nicht abgeschlossen waren. Die bei der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" in diesem Zusammenhang gesetzten
Maßnahmen waren als zweckmäßig einzustufen.
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