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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Versorgung der Wienerinnen und Wiener mit Pflegeplätzen durch die Gemeinde Wien und gemeinnützige Träger; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 25. März 2010; technischer Teil


Das Kontrollamt hat aufgrund eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung die Versorgung der Wienerinnen und Wiener mit Pflegeplätzen durch die Gemeinde Wien und gemeinnützige Träger hinsichtlich hygienischer und technischer Belange, im Hinblick auf die diesbezügliche behördliche Aufsicht sowie in Bezug auf Kosten einer Prüfung unterzogen. Festgestellt wurde, dass sämtliche Träger bestrebt waren, den Standard ihrer Pflegeeinrichtungen - sofern dieser nicht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprach - entweder durch Sanierungsvorhaben oder durch Neubauprojekte den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der festgelegten Übergangsfrist anzupassen. Bei zwei neu errichteten und bereits in Betrieb genommenen Pflegewohnhäusern waren einerseits der Standort und andererseits die räumliche Struktur als nicht optimal zu beurteilen. Positiv waren die Tätigkeit der Behörde und jene der Heimkommission einzustufen. Den Aufgaben im Interesse der Bewohnerinnen bzw. Bewohner wurde nachgekommen. Ein Kostenvergleich der Pflegeeinrichtungen untereinander führte wegen der großen Unterschiede der Einrichtungen nach Ansicht des Kontrollamtes zu keiner signifikanten Aussage.


 
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