MA 37, Behördenvorgangsweise im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Grünland
Das Kontrollamt überprüfte die Vorgehensweise der Magistratsabteilung 37 im
Zusammenhang mit der Erteilung von Baubewilligungen im Schutzgebiet Wald- und
Wiesengürtel anhand von 22 stichprobenweise ausgewählten Objekten. Bei diesen
handelte es sich um neun Werkzeughütten u.ä. in Weingärten, um sieben Wohngebäude und um sechs weitere Objekte.
Die Einschau zeigte, dass sämtliche Objekte der Magistratsabteilung 37 bekannt und
Gegenstand der Verwaltungstätigkeit waren. Die Dienststelle hatte in einzelnen Fällen
die gemäß der Bauordnung für Wien zu treffenden Veranlassungen noch nicht vorgenommen.
Die Empfehlungen des Kontrollamtes betrafen die sorgfältige Dokumentation der
Begründung von Baubewilligungen, die lückenlose Zustellung der Bewilligungsbescheide an die Wiener Umweltanwaltschaft sowie eine einheitliche Vorgehensweise
bei der Einholung von Stellungnahmen zum örtlichen Stadtbild durch die Magistratsabteilung 19. Die Magistratsabteilung 37 wird für die erforderlichen Schritte Sorge
tragen.
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