MA 22, Behördenvorgangsweise im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Grünland
Die Magistratsabteilung 22 ist für die Erteilung von naturschutzbehördlichen
Bewilligungen für Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet zuständig. Die Prüfung
ergab in der überwiegenden Anzahl der eingesehenen Fälle eine zweckmäßige und
ordnungsgemäße Vorgangsweise der Behörde. Verbesserungsbedarf ergab sich anhand von Einzelfällen in Richtung zeitnaher Maßnahmen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes. Seitens der Dienststelle wurde dahingehend eine Adaptierung
interner Abläufe zugesagt. Ferner sind Entwürfe für Landschaftsschutzgebietsverordnungen in Ausarbeitung.
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