MA 42, Prüfung der Hundezonen und Hundeauslaufplätze in öffentlich zugänglichen Parkanlagen
Das Kontrollamt hat bei der Prüfung der Hundezonen und Hundeauslaufplätze in öffentlich zugänglichen Parkanlagen der Magistratsabteilung 42 empfohlen, eine prägnante,
klar verständliche, auf wenig Symbole beschränkte und einheitliche Kennzeichnung zu
erarbeiten.
Nach Prüfung der Dringlichkeit und unter Beachtung der budgetären Möglichkeiten
sollten sukzessive alle Hundezonen baulich klar erkennbar vom Rest der jeweiligen
Anlage getrennt werden.
Vollständiger Text