MA 58, Prüfung der Umsetzung von Wasserrechtsbescheiden
Das Kontrollamt nahm Einschau in die Vorgangsweise der behördlichen Überwachung
von wasserrechtlichen Bewilligungen, welche durch die Magistratsabteilung 58 in ihrer
Eigenschaft als Wasserrechtsbehörde vorgenommen werden.
Es zeigte sich dabei, dass die Evidenthaltung der vorzulegenden Befunde nur durch ein
wenig geeignetes System erfolgte, wodurch eine unübersichtliche und unvollständige
Überwachung gegeben war.
Die Dienststelle begann inzwischen die Aufarbeitung der Befundkartei und wird künftig
die interne Handhabung reorganisieren.
Vollständiger Text