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Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH, Bereitstellung von langfristigen Finanz-, Sach- und Sicherungsmitteln für Tochter- und Beteiligungsunternehmen

Die Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH hat als geschäftsleitende Holding in den vergangenen Geschäftsjahren ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften langfristige Finanz-, Sach- und Sicherungsmittel zur Verfügung gestellt. Bei den Finanzmitteln handelte es sich um die Überlassung von Gesellschaftskapital und Darlehen. In Form der Einbringung eines Teilbetriebes wurden einer Tochtergesellschaft Sachmittel übereignet und im Rahmen der Bereitstellung von Sicherungsmitteln verpflichtete sie sich zur Übernahme von Haftungen in Form von Garantie-, Bürgschaftsund Patronatserklärungen.

Die Einschau zeigte, dass sich die vermehrte Zurverfügungstellung von langfristigen Finanz- und Sachmitteln an Tochter- und Beteiligungsgesellschaften deutlich im Bilanzbild in Form der entsprechenden Erhöhung der Finanzanlagen niederschlug. Die Aufbringung der dafür notwendigen Finanzmittel erfolgte einerseits durch die Veräußerung des Wertpapierportfolios und andererseits durch die Vereinnahmung von durch die Wiener Stadtwerke Holding AG gewährten Großmutterzuschüssen. Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Ausleihungen war festzuhalten, dass in betragsmäßig bedeutsamen Fällen keine schriftlichen Darlehensverträge abgeschlossen wurden. Das Kontrollamt empfahl, in Anbetracht der Darlehenshöhen, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Nachvollziehbarkeit sowie der Beweissicherung, diesbezügliche Vereinbarungen grundsätzlich als schriftliche Verträge zu verfassen.

Auch die vermehrte Bereitstellung von Sicherungsmitteln war aus den Bilanzen ersichtlich, da Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen gemäß einer unternehmensrechtlichen Bestimmung zwar nicht direkt in der Bilanz, aber als sogenannte Eventualverbindlichkeiten "unter dem Strich" auszuweisen sind. Hinsichtlich dieses bilanziellen Ausweises wurden Mängel aufgezeigt. Die Empfehlung, die Übernahme von Bürgschaften und Haftungen sowie die Abgabe von Garantien in die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und der Ge

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