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MA 11, Prüfung der Vertragseinrichtungen

Minderjährige, die aufgrund familiärer Umstände nicht bei ihren Ursprungsfamilien wohnen können, werden von der Magistratsabteilung 11 in Pflegefamilien, in eigenen Einrichtungen sowie in Vertragseinrichtungen - das sind sozialpädagogische Wohngemeinschaften, die von freien Trägerinnen bzw. Trägern der Jugendwohlfahrt betrieben werden - fremduntergebracht.

Das Kontrollamt hat die Gebarung mit diesen Vertragseinrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 einer Prüfung unterzogen. Die Betreuung einer hohen Zahl an Minderjährigen in Einrichtungen außerhalb Wiens entsprach nicht den Intentionen des Reformprojektes "Heim 2000", weshalb eine baldige Verlagerung derartiger Plätze sowohl im Bereich von Gesamt- als auch Einzelvertragseinrichtungen angeregt wurde. Aufgrund der steigenden Unterbringungszahlen und der damit in Zusammenhang stehenden erhöhten Aufwendungen wurde empfohlen, die teuren Einzelverträge restriktiv zu vergeben sowie Alternativen zur Fremdunterbringung in Vertragseinrichtungen zu evaluieren und gezielt zu forcieren. Im Fall, dass allein derartige Maßnahmen nicht ausreichen und sich ein Leistungszukauf gegenüber der Schaffung eigener Einrichtungen als wirtschaftlich erweist, sollten neue Gesamtvertragseinrichtungen rechtzeitig im Weg von transparenten Verfahren errichtet werden.

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