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MA 56, Prüfung der außerschulischen Flächennutzung

Im Rahmen der Prüfung der außerschulischen Flächennutzung erhob sich für das Kontrollamt die Frage, ob und inwieweit die in den Benützungskostenregelungen der Magistratsabteilungen 51 und 56 erwähnten Kultur- und Sportförderungen die Bürgerinnen bzw. Bürger Wiens als angesprochene Zielgruppe überhaupt erreichen oder ob die Förderungen von den die Kultur- und Sportmöglichkeiten anbietenden Vereinen lukriert werden. Es war daher anzuregen, dass Maßnahmen gesetzt werden, die der Bewusstwerdung dieser Subvention dienen.

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