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MA 56, Prüfung der Umsetzung des Wiener Schulsanierungspaketes und der Schulstandortplanung; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 25. Mai 2011

Aus Anlass eines Prüfersuchens gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung wurde die Umsetzung des Programmes "Schulsanierungspaket 2008 - 2017" und der Schulstandortplanung einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen und eine der Wiener Stadtverfassung, der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien und den Regeln des Projektmanagements entsprechende und grundsätzlich zweckmäßige Arbeitsaufteilung durch die betroffenen Dienststellen festgestellt. Zum Prüfungszeitpunkt war jedoch bereits absehbar, dass die vollständige Umsetzung des Programmes bis zum Jahr 2017 nicht erreicht werden wird.

Die voraussichtlichen Abrechnungssummen der einzelnen Projekte werden unter den Beträgen der Kostenschätzungen liegen, da angefallene Mehrkosten durch die für Unvorhergesehenes berücksichtigten Beträge abgedeckt bzw. durch Erzielung günstiger Ausschreibungsergebnisse kompensiert wurden. Bei Begehungen bereits sanierter Schulen gaben sich einzelne Planungs- und Ausführungsmängel zu erkennen, die auf Defizite bei den Bestandsaufnahmen sowie bei den Projektplanungen schließen ließen.

Die Sanierungsmaßnahmen wurden nach bautechnischen Gesichtspunkten festgelegt und mit bestehenden mittel- und langfristigen Planungen zur Schulstandortplanung abgestimmt, insbesondere durch Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen. Das Bau- und Zeitmanagement ließ eine dem Projekthandbuch entsprechende Vorgangsweise erkennen.

Die Einschau zeigte weiters, dass die Umsetzung des Programmes die jeweiligen Bezirksfinanzen unterschiedlich belastet, da in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken unterschiedliche Finanzstrategien und Investitionsschwerpunkte verfolgt werden und der Finanzierungsaufwand von der Anzahl der Schulstandorte und dem jeweiligen baulichen Zustand abhängig ist.

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