Inhaltsverzeichnis

MA 40, Prüfung der Handhabung des Wiener Sozialhilfegesetzes bzw. des Wiener Mindestsicherungsgesetzes

Die Unterstützung von Menschen, die ihren Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend durch Einsatz eigener Arbeitskraft, eigener Mittel oder Leistungen Dritter decken können, erfolgte bis August 2010 auf der Grundlage des Wiener Sozialhilfegesetzes in Form der Sozialhilfe. Diese wurde ab 1. September desselben Jahres durch die im Wiener Mindestsicherungsgesetz geregelte Bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt.

Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 stieg die Zahl jener Personen, die derartige Unterstützungsleistungen von der dafür zuständigen Magistratsabteilung 40 bezogen, um 29 % auf rd. 129.000, was mit einer Ausgabensteigerung um rd. 19 % auf rd. 436 Mio.EUR einherging.

Aufgrund von bereits zuvor durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen konnte die Umstellung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zum vorgesehenen Termin erfolgen. Die Prüfung des Kontrollamtes zeigte Verbesserungspotenziale im Ablauf. Diese betrafen insbesondere die Wahrung des Vieraugenprinzips sowie die konsequente Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen.

Vollständiger Text