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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Arbeitszeit- und Nachtdienstregelungen des ärztlichen Personals

Das Kontrollamt hat die Arbeitszeitregelungen und die damit in Verbindung stehenden Nachtdienstregelungen des ärztlichen Personals in den Wiener Städtischen Krankenhäusern einer Prüfung unterzogen. Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2002 bis 2012 blieben die Bestrebungen, auf breiter Basis eine leistungs- und bedarfsorientierte, um strukturorientierte Faktoren ergänzte Personalbedarfsberechnung einzuführen, ergebnislos. Es wurde weiterhin der seit Jahrzehnten angewandte, als nicht mehr zeitgemäß beurteilte Personalschlüssel von 1 : 6 (für ein Nachtdienstrad werden sechs Dienstposten für Ärztinnen bzw. Ärzte benötigt) beibehalten.

Im Jahr 2002 gelangten für das ärztliche Personal eine besoldungsrechtliche Besserstellung und Bruttogehaltsverbesserungen zum Tragen; im Gegenzug sollte der umfassende Einsatz von bedarfsgerechten und flexiblen ärztlichen Diensteinteilungen erfolgen. Dieses Vorhaben war bis zum Jahr 2012 - trotz zahlreicher Projekte und neu erarbeiteter Arbeitszeitmodelle auch mit reduzierten Nachtdienstfrequenzen - erst teilweise umgesetzt.

Um den auch der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" hinreichend bekannten Problemfeldern im medizinischen Kernbereich begegnen zu können, wurde zur Umsetzung flexibler Dienstzeitformen der möglichst rasche Eintritt in entsprechende Verhandlungen empfohlen. Schließlich sollte auf eine kostenneutrale Implementierung besonderes Augenmerk gelegt werden.

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