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MA 28, Prüfung der Wiederherstellung von Straßenkonstruktionen nach Aufgrabungen

Das Kontrollamt hat die Vorgangsweise der Magistratsabteilung 28 bezüglich der Wiederherstellung von Straßenkonstruktionen nach Aufgrabungen einer stichprobenweisen Einschau unterzogen. Dabei zeigte sich, dass keine gesamtheitliche Erfassung von durch Aufgrabungs-, Verfüll- bzw. Wiederherstellungsarbeiten verursachten Fahrbahnschäden vorgenommen wurde und Haftungen für versteckte Mängel nach Ablauf der dreijährigen Gewährleistungsfrist nur in Einzelfällen geltend gemacht wurden.

Bei den als Provisorien vor endgültigen Wiederherstellungen durchgeführten vorläufigen Wiederherstellungen von Oberbauten wäre zu evaluieren, ob diese nur im notwendigen Ausmaß durchgeführt werden bzw. durch welche Maßnahmen (z.B. verbesserte Koordinierung) sie andernfalls künftig reduziert werden könnten. Weiters wären die Bemühungen der geprüften Stelle hinsichtlich einer Neuorganisation des Aufgrabungsgeschehens mit entsprechendem Nachdruck weiterzuführen.

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