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MA 22, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung

Das Kontrollamt unterzog die Maßnahmen der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung einer stichprobenweisen Einschau. Unter Lichtverschmutzung sind unerwünschte Aufhellungen der Umwelt sowie von Räumlichkeiten zu verstehen, die auch zu Blendungen von Anrainerinnen bzw. Anrainern sowie zu Ablenkungen von Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern im Verkehrsgeschehen führen können.

Es zeigte sich, dass eine große Zahl von Dienststellen mit dem Thema Lichtverschmutzung befasst sind. Insbesondere die Wiener Umweltanwaltschaft widmete diesem Thema einen Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Wie das Kontrollamt feststellte, besteht im Bereich der Stadt Wien insgesamt ein sehr umfangreiches Wissen in Bezug auf die Vermeidung von Lichtverschmutzung, welches auf verschiedene Dienststellen verteilt ist. Das Kontrollamt empfahl, für einen laufenden Informationsaustausch zwischen diesen Dienststellen zu sorgen. Weiters sollten die Beurteilung der Zulässigkeit von Lichtanlagen anhand einheitlicher Kriterien erfolgen und von den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern entsprechende Unterlagen zur lichttechnischen Beurteilung eingefordert werden.

Auch sollte dem Thema Lichtverschmutzung in den zahlreichen Klimaschutz- und Ökologieprogrammen der Stadt Wien mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

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