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MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Spielplätzen

Das Kontrollamt hat die in Verwaltung und Erhaltung der Magistratsabteilung 42 stehenden Spielplätze und Spielgeräte in Parkanlagen einer stichprobenweisen sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass die in den Qualitätsmanagement-Dokumenten genannten Grundlagen wie Dienstanweisungen und Tätigkeitsbeschreibungen für bestimmte Arbeitsabläufe sowie Wartungspläne zum Teil nicht vorhanden waren. Weiters wurden vorgeschriebene Intervalle der Inspektionen überschritten sowie Inspektionen zum Teil nicht vorgenommen. Festgestellte Mängel sowie die erforderlichen Maßnahmen wurden größtenteils vermerkt, deren Erledigung allerdings zum Teil nicht mehr festgehalten.

Im Zuge von stichprobenweisen Begehungen von Spielplätzen waren vereinzelt Mängel aufgrund von zum Teil mangelhaftem Fallschutz, überschrittenen normativen Fallhöhenbegrenzungen, schadhaften Stützelementen etc. festzustellen. Neben Empfehlungen zur Behebung der vorgefundenen Mängel erging die Empfehlung, die für die Inspektionen der Spielplätze und Spielgeräte zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter insbesondere in der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen weiter zu schulen.

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