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MA 6, Prüfung der Einhebung der Vergnügungssteuer in den Jahren 2009 bis 2011

Die Magistratsabteilung 6 ist mit der Einhebung der Vergnügungssteuer betraut. Die Vergnügungssteuer wird auf bestimmte im Stadtgebiet von Wien veranstaltete Vergnügungen, die im Vergnügungssteuergesetz taxativ aufgezählt sind, erhoben.

Das Kontrollamt stellte bei näherer Prüfung der von der Magistratsabteilung 6 übergebenen Unterlagen verschiedenste inhaltliche Mängel fest. Beanstandet wurde auch der Umstand, dass die Zurverfügungstellung von Unterlagen und die Beantwortung der Fragen durch die Magistratsabteilung 6 lange Zeit dauerten. Bestimmte vom Kontrollamt verlangte Informationen bzw. Auswertungen konnten durch die Magistratsabteilung 6 überhaupt nicht bereitgestellt werden.

Der Magistratsabteilung 6 wurde empfohlen, Qualitätssicherungsmaßnahmen einzurichten, damit die Bereitstellung der angefragten Daten zeitnah und vor allem sachlich richtig gewährleistet ist. Weiters wurde empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung notwendiger Informationen bzw. Auswertungen möglich ist.

Die Magistratsabteilung 6 sagte dies zu und nahm bereits entsprechende organisatorische Änderungen vor.

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