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MA 44, Sicherheitstechnische Prüfung von Gasanlagen in städtischen Bädern

Die stichprobenweise Einschau in die Vorgangsweisen der Magistratsabteilung 44 in Bezug auf Überprüfungen von Gasanlagen in städtischen Bädern zeigte, dass Gasverteilerleitungen keinen periodischen Überprüfungen auf Dichtheit unterzogen wurden, eine Gasverteilerleitung sowie eine Gasversorgungsleitung Undichtheiten aufwiesen und Gaskochgeräte im Verantwortungsbereich der Pächterinnen bzw. Pächter nicht ausreichend gewartet und instand gehalten wurden. Die Magistratsabteilung 44 führte die erforderlichen Mängelbehebungen umgehend durch und veranlasste die Überprüfung sämtlicher Gasverteilerleitungen in den städtischen Bädern. In Bezug auf die Gasgeräte werden von der Magistratsabteilung 44 organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Gasgeräte in vermieteten Objekten vorschriftsgemäß aufgestellt, gewartet und regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

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