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Wiener Linien GmbH & Co KG, Prüfung der "Cross Border Leasing"-Geschäfte der Stadt Wien Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 20. Dezember 2012; Teil 2: Sicherheitsprüfung

Der von den Wiener Linien GmbH & Co KG angebotene öffentliche Personenverkehr in Wien erreichte durch große Anstrengungen der Wiener Linien GmbH & Co KG in den letzten Jahren einen hohen Standard bei der Benutzbarkeit durch Personen mit Mobilitätseinschränkung. Bei den Straßenbahnen ergab sich allerdings durch eine im Vergleich zur üblichen Einsatz- bzw. Lebensdauer von Schienenfahrzeugen kurze gesetzliche Übergangsfrist, dass die Wiener Linien GmbH & Co KG nach deren Angaben auch nach dem 31. Dezember 2015 noch Straßenbahnen in Hochflurbauweise - vor allem jene der Typen E2 und c5 - im Einsatz haben werden. Die Straßenbahnen der Typen E2 und c5 erwiesen sich im Betrieb als verlässliche und ausgereifte Fahrzeuge, wie die Vorfallanalyse des Kontrollamtes ergab. Darüber hinaus führten unangekündigte sicherheitstechnische Funktionsprüfungen des Kontrollamtes zu bestmöglichen Ergebnissen. Um für Personen mit Mobilitätseinschränkung bei der Benutzung von Straßenbahnen eine größtmögliche Annäherung an eine Gleichbehandlung mit Personen ohne Mobilitätseinschränkung zu bewirken, wurden vom Kontrollamt Verbesserungsmaßnahmen angeregt, die sich teilweise an betriebliche Lösungen für die Benutzung von Straßenbahnlinien mit Mischbetrieb aus Hochflurfahrzeugen und Niederflurfahrzeugen in Zürich anlehnten.

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