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Prüfung der Vergabepraxis der Fernwärme Wien und der Wiener Stadtwerke Holding an Rohrleitungsbaufirmen - Vergaberechtlicher Teil, betreffend Fernwärme Wien Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 21. Juni 2012

Obwohl die ehemalige Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. die in die Prüfung einbezogenen Vergabeverfahren betreffend Rohrlegearbeiten im Sinn des Bundesvergabegesetzes 2006 zulässigerweise als Verhandlungsverfahren abwickelte, wurde im Sinn der Förderung des Wettbewerbs dennoch empfohlen, auch andere Vergabeverfahrensarten, wie beispielsweise offene Verfahren, zu wählen. Positiv zu vermerken war, dass alle in einem ersten Schritt präqualifizierten Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen wurden, wozu aufgrund der Vorgaben des Bundesvergabegesetzes 2006 keine Verpflichtung bestanden hätte. Ebenfalls nicht zu kritisieren war, dass reine Preisverhandlungen durchgeführt wurden. Verbesserungspotenzial wurde allerdings bei der Dokumentation des Ablaufs der Vergabeverfahren erkannt. Die Auswertungen des Kontrollamtes zeigten teilweise Übereinstimmungen in den Preisgestaltungen der Bieterinnen, die auch in den von der ehemaligen Fernwärme Wien erstellten Preisspiegeln zutage traten und daher auffallen hätten können. Mit den davon betroffenen Unternehmen hätten diesbezügliche Aufklärungsgespräche geführt werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde die Durchführung vertiefter Angebotsprüfungen empfohlen.

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