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Wien Energie GmbH als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H., Prüfung der Servitute

Das Kontrollamt hat bei der ehemaligen Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. die Begründung und Verwaltung von Nutzungsrechten auf fremdem Grund hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes von Fernwärme- und Fernkälteleitungen und die damit im Zusammenhang stehenden öffentlichen Abgaben sowie Entgelte einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen. Von dem beinahe zur Gänze auf fremden Grundstücken befindlichen Fernwärme- und Fernkälteleitungsnetz befand sich zum Zeitpunkt 31. Dezember 2012 mehr als die Hälfte auf öffentlichem Grund, für dessen Benutzung eine Gebrauchsabgabe zu entrichten ist. Der verbleibende Anteil befindet sich auf nicht öffentlichem Grund, für den Servituts- und Benützungsentgelte zu leisten sind. Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2009 bis 2012 hat die ehemalige Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. im Rahmen der Errichtung und des Betriebes ihres Versorgungsnetzes auf fremdem, nicht öffentlichen Grund ca. 370 zivilrechtliche Verträge abgeschlossen, wovon rd. 70 % in Form von Servitutsbestellungsverträgen vorlagen und zum überwiegenden Teil dem Grundbuch einverleibt wurden. Die übrigen rd. 30 % entfielen auf die Begründung von Nutzungsrechten im Rahmen von Gestattungs- und Benützungsübereinkommen. Die Einschau des Kontrollamtes führte unter anderem zu Empfehlungen hinsichtlich der vollständigen Erfassung der Servitutsentgelte, der Dokumentation der geleisteten Nutzungsentgelte sowie der bilanziellen Darstellung von Einmalzahlungen aus Servitutsbegründungen.

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