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MA 11, Prüfung der Fallverlaufskonferenzen


Das Kontrollamt hat in der Magistratsabteilung 11 mithilfe einer mehr als 100 Akten umfassenden Stichprobe den Ablauf und die Dokumentation von Fallverlaufskonferenzen geprüft. Diese werden im Rahmen der Unterbringung von Minderjährigen in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern durchgeführt. Eine Begriffsdefinition für den Inhalt, Umfang und das Ziel von Fallverlaufskonferenzen war nur aus der Zusammenschau verschiedener Unterlagen zu ermitteln, weshalb die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Definition empfohlen wurde. Grundsätzlich wurde eine der diesbezüglichen Vorgabe entsprechende, übersichtliche Aktenführung vorgefunden, jedoch wurden einige Optimierungspotenziale in den zur Verfügung stehenden Formularen erkannt. Die regelmäßige Abhaltung von Fallverlaufskonferenzen bei Pflegekindern war erst seit Ende des Jahres 2012 vorgesehen gewesen. Die diesbezügliche Vorgabe berücksichtigte jedoch nicht bestimmte, in diesem Zusammenhang mögliche Fallkonstellationen und den damit in Verbindung stehenden erhöhten Personaleinsatz. Eine Überarbeitung und Präzisierung der Vorschrift wurde empfohlen. In einigen Fällen waren die vorgegebenen Zeitintervalle zwischen den Fallverlaufskonferenzen erheblich überschritten worden, weshalb auf deren Einhaltung hingewiesen wurde.



 
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