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MA 62, Vergleich der Aufgaben bzw. Kapazitäten des Referates Stiftungs- und Fondsangelegenheiten


Die Magistratsabteilung 62 nimmt als Stiftungs- und Fondsbehörde die behördlichen Angelegenheiten betreffend Stiftungen und Fonds wahr. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden insgesamt 244 gemeinnützige Stiftungen und Fonds von der Stiftungs- und Fondsbehörde beaufsichtigt. Das Kontrollamt prüfte, ob die der Stiftungs- und Fondsbehörde zur Verfügung gestandenen Kapazitäten zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben ausreichend waren. Die mit Jänner 2011 in Kraft getretene Novelle des Bundes-, Stiftungs- und Fondsgesetz führte für Stiftungen und Fonds mit einem Vermögen von über 1 Mio.EUR Vermögen zu einer verpflichtenden Prüfung des Rechnungsabschlusses durch eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer und damit zu einer merkbaren Entlastung der Stiftungs- und Fondsbehörde. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Kontrollamtes war die Übernahme einer analogen Regelung in das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes in Vorbereitung. Nach deren Umsetzung kann von ausreichenden Kapazitäten ausgegangen werden. Im Übrigen wies die Stiftungs- und Fondsbehörde eine durchgängig gute Organisation auf.



 
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