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Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft, Bauwirtschaftliche Prüfung des Mehrfamilienwohnhauses "Bike City"


Das Kontrollamt unterzog das Bauvorhaben "Bike City" einer bauwirtschaftlichen Überprüfung. Die Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft erklärte, das aufgrund der besonderen Ausgangslage als radfahrfreundliche Wohnhausanlage die Errichtung dieses Wohnungstypus eine Besonderheit darstellte und nicht dem Standard der Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft entspräche. Die Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft schrieb eine Bauqualität aus, die über der förderbaren Obergrenze gemäß Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 zu liegen kam. In einem zweiten Verfahren reduzierte sie die Qualitätsanforderungen durch Einsparungsmaßnahmen.



 
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