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Wipark Garagen GmbH, Verkauf von Garagenimmobilien in Ungarn durch den Wiener Stadtwerke-Konzern Prüfersuchen gem. § 73 Abs 6a WStV vom 21. Dezember 2012


Das Kontrollamt hat auf Ersuchen des ÖVP-Klubs gem. § 73 Abs 6a der Wiener Stadtverfassung den Verkauf von Garagenimmobilien in Ungarn durch den Wiener Stadtwerke-Konzern überprüft. In den dargestellten ersten und zweiten Bietverfahren vertritt das Kontrollamt die Ansicht, dass ein bedingungsfreies Bietverfahren im Rahmen eines Ausschreibungswettbewerbes durchzuführen gewesen wäre. Auch wurde die fehlende Verschriftlichung der konkreten Auftragsbedingungen für die anwaltliche Vertretung sowie die maßgeblichen Zuschlagskriterien durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber beanstandet. Die Einräumung von Optionen, sowie die Modifikationen von Ausschreibungsbedingungen führten zu weiteren Beanstandungen. Zur Verbesserung der direkten Vergleichbarkeit von Angeboten wurde die vollständige Angabe von Einzelbewertungen in Hinkunft empfohlen. Die Einschau in die Aktenführung bzw. Dokumentation über die Bietverfahren führte weiters zu Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung der Prozessdokumentation und Prozessarchivierung bzw. der Richtigkeit und Aktualität der Informationen an den Aufsichtsrat. Für die noch im Besitz der Wipark Garagen GmbH verbliebene Wipark Konzumparkoló Kft. wurde die Intensivierung der Bemühungen für einen raschen Verkauf empfohlen.



 
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