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MA 28, Straßenmäßiger Ausbau eines Abschnittes einer Gasse durch Private

Das Kontrollamt hat die Vorgangsweise der Magistratsabteilung 28 in Bezug auf den straßenmäßigen Ausbau eines Abschnittes einer Gasse durch Private geprüft.

Das Kontrollamt erachtete die Ordnungsmäßigkeit der gewählten Vorgangsweise als nur teilweise gegeben, da die Magistratsabteilung 28 verabsäumte, mit der privaten Bauträgerin eine ordnungsgemäße und hinreichend genau definierte Abwicklung betreffend das geplante Vorhaben festzulegen. Um den bedungenen bzw. geforderten Qualitätsstandard einfordern zu können, sah es das Kontrollamt als unerlässlich an, eine vertragliche Regelung durchzuführen.

Die Übernahme der Kosten zur Herstellung der öffentlichen Infrastruktur (u.a. Kanalneubau, Straßenherstellung) durch Private würde die Realisierung von Bauvorhaben beschleunigen bzw. zu einer monetären Entlastung des jeweiligen Wiener Gemeindebezirkes beitragen.

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