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MA 29, Prüfung der Einhaltung von Dokumentationspflichten bei Vergabeverfahren

Die Prüfung von ausgewählten Vergabeverfahren der Magistratsabteilung 29 im Hinblick auf die im Bundesvergabegesetz 2006 vorgesehenen Dokumentationspflichten ergab, dass diese im Wesentlichen ordnungsgemäß wahrgenommen wurden. In allen eingesehenen Fällen waren die erforderlichen Angaben zum Verfahrensablauf und zu den Verfahrensentscheidungen in den Vergabeakten enthalten. In Detailfragen waren dennoch Mängel, wie etwa die fehlende Erstellung eines Vergabevermerks bzw. die teilweise verbesserungswürdige Gestaltung von Niederschriften festzustellen.

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