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MA 24, Prüfung der Wahrnehmung der Gesundheitsplanung

Die Prüfung der Wahrnehmung der Gesundheitsplanung im Bereich der Magistratsabteilung 24 zeigte, dass die Mehrzahl der in den Jahren 2010 bis 2012 gesetzten Aktivitäten der Gesundheitsplanung (zum Beispiel Mitwirkung an der Erstellung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit Wien) in funktionaler Hinsicht dem Wiener Gesundheitsfonds zugerechnet wurde, bei dem keine Prüfbefugnis bestand. Dem Magistrat zurechenbar war hingegen unter anderem die im Betrachtungszeitraum gestiegene Mitarbeit an österreichweiten Arbeitsgruppen und Gremien der Bundesgesundheitsagentur.

Die sich aus der Zuordnung der Geschäftsstelle des Wiener Gesundheitsfonds in die Magistratsabteilung 24 ergebende Doppelfunktion bedingte eine komplexe Organisationsstruktur, deren Abbildung bzw. Darstellung verbesserungswürdig erschien. Darüber hinaus wurden eine aufeinander abgestimmte Ausgestaltung des Prozessmanagements und der Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine richtlinienkonforme Vorgehensweise bei der Kostenersatzermittlung gegenüber dem Wiener Gesundheitsfonds angeregt.

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