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Fonds Soziales Wien, Prüfung des Wohnbereiches in der Behindertenhilfe

Bei der Prüfung des Wohnbereiches in der Behindertenhilfe, der die adäquate Deckung des Wohnbedürfnisses von Menschen mit Behinderung im Sinn des Chancengleichheitsgesetzes Wien zum Ziel hat, lagen die Schwerpunkte auf der Steuerung des Leistungsangebotes, der Tarifgestaltung sowie der individuellen Fallbegleitung durch den Fonds Soziales Wien.

Wie die Einschau zeigte, wurde im Betrachtungszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 das Platzangebot von rd. 2.800 auf rd. 3.000 Wohnplätze ausgebaut, wobei im Teilbetreuten Wohnen mehr neue Kapazitäten geschaffen wurden als im Vollbetreuten Wohnen. Eine systematische jährliche Bedarfsprognoserechnung als Grundlage für die Angebotsplanung wurde allerdings vermisst. Das System der mit den leistungserbringenden Organisationen vereinbarten Tarife wurde aufgrund der zum Teil großen Bandbreiten innerhalb derselben Leistungen als verbesserungswürdig erachtet. Im Zusammenhang mit der Fallbegleitung wurde dem Fonds Soziales Wien unter anderem empfohlen, bereits bei der Förderungsbewilligung eine Einstufung hinsichtlich des Betreuungsbedarfes vorzunehmen, um den Menschen mit Behinderung angesichts des vielfältigen Leistungsangebotes die Suche nach einem geeigneten Wohn- oder Betreuungsplatz zu erleichtern.

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