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Prüfung der ordnungsgemäßen Verrechnung durch Wiener Wohnen bei diversen Arbeiten in der Wohnhausanlage 21, Aistgasse 8 - 30 Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 13. Dezember 2013

Die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" beantragte für eine Wohnhausanlage im 21. Wiener Gemeindebezirk, Aistgasse 8 - 30, ein Mietzinserhöhungsverfahren nach § 18 des Mietrechtsgesetzes. Die Wohnhausanlage unterliegt dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, die Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches finden nur eingeschränkt Anwendung. Die Erhaltungs- und Verbesserungspflichten der Vermieterin bzw. des Vermieters werden ausschließlich nach dem Mietrechtsgesetz geregelt.

Obwohl die Magistratsabteilung 50 als Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten im Zuge der Überprüfung der Hauptmietzinsabrechnung diese um rd. 2 Mio.EUR zugunsten der Mieterinnen bzw. Mieter korrigierte, erfolgte dennoch eine Erhöhung des monatlichen Mietzinses.

Aufgrund eines Prüfersuchens war für den Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 zu überprüfen, ob die Weiterverrechnung "von Baumeister- und Tischlerarbeiten sowie Holzfußböden" sowie die Verrechnung von Gartengestaltung und Gartenbetreuung gerechtfertigt war.

Die stichprobenartige Prüfung ergab vereinzelte Kritikpunkte. Darüber hinaus wurde vom Stadtrechnungshof Wien die Verrechnung der "Investitionsprämie" in der Hauptmietzinsabrechnung für die Jahre 2010 und 2011 bemängelt.

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