Inhaltsverzeichnis

MA 45, Prüfung von Vergaben

Die Einschau ergab, dass die Magistratsabteilung 45 den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes 2006 hinsichtlich der Dokumentationserfordernisse bei Vergabeverfahren weitestgehend nachkam. Die Empfehlungen betrafen hauptsächlich Themenbereiche, die im Bundesvergabegesetz 2006 nicht geregelt sind, aber vom Stadtrechnungshof Wien beispielsweise im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Vergabeverfahren als sinnvoll erachtet wurden.

Vollständiger Text