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Unternehmung "Wien Kanal", Vorgangsweisen bei der Herstellung bzw. Übernahme von Privatkanälen

Der Stadtrechnungshof Wien hat die Umstände, dass an die Unternehmung "Wien Kanal" einerseits Anträge zur Übernahme von bereits vorhandenen Privatkanälen und andererseits Anträge für Kanalneubauten, bei denen bereits im Vorfeld die Absicht bestand, sie nach Fertigstellung in die öffentliche Verwaltung und Erhaltung zu übergeben, gestellt werden zum Anlass genommen, die von der Unternehmung "Wien Kanal" in den Jahren 2007 bis 2012 diesbezüglich angewandten Vorgehensweisen einer Einschau zu unterziehen.

Es zeigte sich aufgrund der Unterlagen zu den berichtsgegenständlichen Übernahmeverfahren von bereits vorhandenen Privatkanälen, dass sich erst im Gebrechensfall bzw. im Zuge der Behebungen von Kanalgebrechen bzw. Verstopfungen herausstellte, dass es sich um Privatkanäle handelte, wobei die tatsächlichen Besitzverhältnisse erst durch Recherchen durch die Unternehmung "Wien Kanal" eruiert werden konnten. Den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Privatkanäle war unter anderem aufgrund mangelnder Kenntnis nicht bekannt, dass sie Eigentümerinnen bzw. Eigentümer eines Privatkanals und somit für dessen Erhaltung verantwortlich waren bzw. sind. Infolgedessen sahen sich diese häufig mit beträchtlichen Investitionen für die Sanierung von Schäden bzw. zur Behebung von Verstopfungen konfrontiert.

Jene Kanalneubauten, bei denen bereits im Vorfeld die Absicht bestand, sie nach Fertigstellung in die öffentliche Verwaltung und Erhaltung zu übergeben, wurden entsprechend den zwischen der Unternehmung "Wien Kanal" und den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern abgeschlossenen Errichtungsvereinbarungen, durchgeführt.

Zum Prüfungszeitpunkt stellte die Unternehmung "Wien Kanal" Überlegungen an, bei Vorliegen definierter Mindestvoraussetzungen Privatkanäle kosten- bzw. ersatzlos zu übernehmen, wobei der Stadtrechnungshof Wien festhielt, dass unter anderem wesentliche Datengrundlagen für eine monetäre Beurteilung der angedachten Vorgangsweise nicht vorlagen.

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