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MA 11, Prüfung der Mobilen Arbeit mit Familien

Die Mobile Arbeit mit Familien der Magistratsabteilung 11 ist eine Maßnahme, die im Rahmen der Erziehungshilfen zum Einsatz kommen kann, wenn die Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde. Diese ambulante Hilfemaßnahme soll die Versorgung und gewaltfreie Erziehung des Kindes in seiner Familie gewährleisten. Neben den pädagogischen Vorzügen dieser intensiven ambulanten Betreuung sollte dadurch auch kostenwirksam die stationäre Unterbringung in voller Erziehung verhindert werden. Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2011 bis 2013 wurden von den in diesem Bereich tätigen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern des Dezernates 2 jährlich rd. 1.300 Fälle in die Betreuung übernommen.

Im Zuge der Einschau zeigten sich unter anderem Verbesserungspotenziale bei den Vorgaben zur Steuerung und Überprüfung der Tätigkeiten der Mobilen Arbeit mit Familien sowie im Bereich der Dokumentation, deren Umsetzung von der Dienststelle teilweise bereits während der Prüfung in die Wege geleitet wurde. Ebenso wären zur Qualitätssicherung der Mobilen Arbeit mit Familien Strukturen für eine Fachentwicklung zu etablieren und dezernatsweite Vernetzungen zu stärken.

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