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MA 51, Prüfung der Sportförderungen; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte in der Magistratsabteilung 51 im Rahmen einer Nachprüfung die Sportförderungen der Jahre 2010 bis 2013 sowie die Umsetzung der bei der vorangegangenen Förderungsprüfung getroffenen Empfehlungen. Als Besonderheit der gegenständlichen Prüfung war anzumerken, dass zwischen dem Kontrollamt der Stadt Zagreb und dem Stadtrechnungshof Wien eine Parallelprüfung vereinbart wurde, um zwischen beiden Städten einen Vergleich der Sportförderung durchzuführen.

Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien ergab, dass die Magistratsabteilung 51 die Zielsetzungen in hohem Ausmaß verwirklicht. Im Rahmen der Prüfung wurde nicht nur auf die direkte, sondern teilweise auch auf die indirekte Sportförderung Bezug genommen.

Im gesamten Förderungsprozess wurde insbesondere das Vieraugenprinzip gewahrt. Verbesserungsbedarf bestand unter anderem in der Dokumentation der Abläufe der Antrags- und Abrechnungsprüfung sowie in der Bindung der Auszahlung der Förderungsmittel an die Anerkennung der Förderungsrichtlinien durch eine rechtsgültige Unterschrift der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers.

Beim Städtevergleich war festzustellen, dass es im Rahmen des Förderungsprozesses in beiden Städten Richtlinien für die Gewährung von Förderungen, Dokumentationen über den Förderungsprozess, Instrumente des internen Kontrollsystems sowie die endgültige Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungen gibt.

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