MA 29, Prüfung der Einhaltung von Dokumentationspflichten bei Vergabeverfahren
Die Prüfung von ausgewählten Vergabeverfahren der Magistratsabteilung 29 im Hinblick auf die im Bundesvergabegesetz 2006 vorgesehenen Dokumentationspflichten
ergab, dass diese im Wesentlichen ordnungsgemäß wahrgenommen wurden. In allen
eingesehenen Fällen waren die erforderlichen Angaben zum Verfahrensablauf und zu
den Verfahrensentscheidungen in den Vergabeakten enthalten. In Detailfragen waren
dennoch Mängel, wie etwa die fehlende Erstellung eines Vergabevermerks bzw. die
teilweise verbesserungswürdige Gestaltung von Niederschriften festzustellen.
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