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MA 33, Monopolstellung einer Firma in Bezug auf Werbeflächen der Stadt Wien; Nachprüfung Prüfersuchen vom 21. Dezember 2012 gem. § 73 Abs 6a WStV in der Fassung bis 31. Dezember 2013

Das Kontrollamt prüfte aufgrund eines Prüfersuchens die Vorgangsweise der Stadt Wien im Hinblick auf die Umsetzung sämtlicher Empfehlungen des Kontrollamtsberichtes KA - K-19/06 betreffend die Monopolstellung einer Werbefirma bei Werbeflächen auf öffentlichem Gut einerseits und bei Vertragsabschlüssen im Zusammenhang mit privatwirtschaftlich verwaltetem Grund der Stadt Wien andererseits.


Wie die Einschau ergab, wurden zahlreiche Empfehlungen aus dem damaligen Bericht umgesetzt.


Die Empfehlungen des Kontrollamtsberichtes KA - K-19/06 hinsichtlich der Anpassung der Tarife des Gebrauchsabgabegesetzes für Werbeflächen sind insofern als nicht mehr aktuell zu betrachten, als die Aufstellungen von City Light Vitrinen, Litfaßsäulen und Rolling Boards seit 1. März 2013 nicht mehr vom Anwendungsbereich des Gebrauchsabgabegesetzes umfasst sind.


Es wurde festgestellt, dass einige Empfehlungen nicht verwirklicht wurden. Diese betrafen insbesondere die fehlende magistratsweite Koordinierung der Vermietung von Werbeflächen an privatwirtschaftlich genützten Flächen sowie die nicht durchgängige Erfassung von verkehrsfremden Einrichtungen (Werbeflächen) auf öffentlichem Straßengrund.


 
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