Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der elektronischen Patientinnen- bzw. Patientendokumentation
Im Rahmen der Prüfung der elektronischen Patientinnen- bzw. Patientendokumentation
stellte das Kontrollamt mithilfe einer Stichprobe fest, dass ein großer Teil der Krankengeschichten - entgegen der Strategie der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" - nach wie vor händisch erstellt wurde. Die vorgesehene nachträgliche Digitalisierung dieser Dokumente durch Scannen war nicht durchgängig gewährleistet, sodass für
die Behandlung von Patientinnen bzw. Patienten wichtige Daten anderen Wiener Städtischen Krankenhäusern nicht zur Verfügung standen. Die teilweise Aufbewahrung von
Krankengeschichten in analoger Form trug den Anforderungen zum Schutz von Gesundheitsdaten vor Verlust, Zerstörung und unbefugtem Zugriff nur unzureichend
Rechnung.
Auch das mit der Einführung des Programmes impuls.kis angestrebte Ziel zur Entlastung des ärztlichen und pflegerischen Personals war zum Zeitpunkt der Prüfung noch
nicht erreicht worden.
Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Computerprogramme zur Erstellung der
elektronischen Krankengeschichte waren die Bediensteten mit hohen Anforderungen an
die Bedienung konfrontiert, die einen verstärkten Schulungsbedarf erkennen ließen.
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