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Verrechnungsstelle nach § 45a Abs 6 Wr. KAG, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit

Die Führung der Verrechnungsstelle nach § 45a Abs 6 Wr. KAG für ärztliche Sonderklassehonorare in den Spitälern der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" wurde im Jahr 2008 der Ärztekammer für Wien übertragen, die sich für den operativen Betrieb der Verrechnungsstelle eines externen Dienstleisters bedient.


Die Prüfung zeigte punktuellen Optimierungsbedarf, zum Beispiel hinsichtlich der Vorlage von Vereinbarungen für die Aufteilung der Honorare sowie der Handhabung der Honorarberechtigungen für Konsiliarärztinnen bzw. Konsiliarärzte. Des Weiteren wurden Verbesserungen des Verrechnungsprozesses im Schnittstellenbereich zur Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" angeregt.


 
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