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Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Prüfung der Fremdgelder

Aus Anlass einer Beschwerde über Kapitalverluste infolge niedriger Verzinsung von Treuhandkonten hat das Kontrollamt die Gebarung der Fremdgelder im Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.


Die Einschau zeigte, dass der Fonds zur Abdeckung von Entgeltansprüchen Vermögen von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern unter anderem in Form von Treuhandkonten, Kautionstreuhandkonten und Sparbüchern sicherstellte. Die Zweckmäßigkeit von Treuhandkonten, die auf jederzeit widerrufbaren Treuhandvereinbarungen basierten, schien dem Kontrollamt nicht offensichtlich. Bei den Kautionstreuhandkonten wurde empfohlen, eine Auflösung zu erwägen, Sparbücher sollten nicht mehr angenommen werden.


 
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