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MA 34, Sicherheitstechnische Prüfung von Gasleitungen in Schulen

Obwohl die Überprüfungen von Gasanlagen in Schulen von der Magistratsabteilung 34 in kürzeren Zeitabständen als in den einschlägigen Richtlinien vorgeschrieben durchgeführt wurden und dabei deren Betriebssicherheit bestätigt wurde, stellte das Kontrollamt bei der stichprobenweisen Prüfung Gasundichtheiten fest.


Diese waren hauptsächlich auf die Art und Weise der vorgenommenen Dichtheitsüberprüfungen zurückzuführen, da sich bei geschraubten Gasleitungen Prüfungen mit schaumbildenden Mitteln als eingeschränkt aussagekräftig erwiesen.


Es wurde der Magistratsabteilung 34 empfohlen, bei den Dichtheitsüberprüfungen zusätzlich zum herkömmlichen Überprüfungsumfang Gaskonzentrationsmessgeräte zum Einsatz zu bringen. Der Magistratsabteilung 56 wurde empfohlen, alle für die Überprüfungen relevanten Unterlagen der Magistratsabteilung 34 zu übergeben, damit diese ihrer Bauherrenfunktion im Zusammenhang mit den sicherheitstechnischen Überprüfungen verstärkt Rechnung tragen kann.


 
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