MA 37, Vorgangsweise bei Baustrafen im Zusammenhang mit Baugebrechen
Wie der Stadtrechnungshof Wien feststellte, war einerseits die Schaffung der Bauinspektionen in der Magistratsabteilung 37 und andererseits die Konzentration der Strafagenden in der Magistratsabteilung 64 zweckdienlich, da es dadurch zu einer Spezialisierung in der Abhandlung von Baustrafen und Bauaufträgen kam. So ergab sich daraus bisher eine Verbesserung und Vereinheitlichung in der Zusammenarbeit und der
Koordination. Diese positive Entwicklung sollte nach Ansicht des Stadtrechnungshofes
Wien weitergeführt werden und in die gemeinschaftliche Ausarbeitung von einheitlichen
Arbeitsbehelfen münden.
Nachdem die Bauinspektionen derzeit vorrangig auf externe Anzeigen reagieren und
selbstständige Überprüfungen von Bauwerken nur im Umfeld angezeigter Baugebrechen vornehmen, wurde die Erstellung einer Kontrollstrategie empfohlen, um die Präventivwirkung hinsichtlich der gesetzlichen Instandhaltungspflicht zu erhöhen.
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