Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Verlängerung der vertraglich vereinbarten Leistungsfrist durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse
Die Einhaltung der vertraglichen Leistungsfrist bei Sanierungsmaßnahmen in städtischen Wohnhausanlagen der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" wurde einer Einschau unterzogen. Dabei zeigte sich, dass sämtliche Witterungsverhältnisse,
das heißt auch sogenannte normale Schlechtwettertage, mit denen erfahrungsgemäß
gerechnet werden muss und die daher zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gehen, als Verlängerungsgrund der Leistungsfrist von einer Baumanagerin
bzw. der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" anerkannt und die Leistungsfristen als eingehalten betrachtet wurden.
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