MA 22, Handhabung des Chemikaliengesetzes; Nachprüfung
Soweit der Landeshauptmann zuständig ist, ist die Handhabung des Chemikaliengesetzes Aufgabe der Magistratsabteilung 22. Amtssachverständige werden von den Magistratsabteilungen 15 und 36 beigestellt. Im Rahmen der gegenständlichen Nachprüfung
des Stadtrechnungshofes Wien wurde festgestellt, dass die Empfehlungen einer Prüfung des Kontrollamtes aus dem Jahr 2006 umgesetzt worden waren.
Die gegenständliche Prüfung ergab einen Evaluierungsbedarf hinsichtlich der Art, der
Häufigkeit bzw. der Gewichtung bei den chemikalienrechtlichen Überprüfungen von
Apotheken, die von der Magistratsabteilung 15 durchgeführt werden. Ferner wurde der
Magistratsabteilung 36 empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass auch künftig ausreichend befähigtes Fachpersonal durch die Dienststelle zur Verfügung gestellt werden
kann. Die geprüften Dienststellen kündigten an, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien umsetzen zu wollen.
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