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MA 31, Prüfung von Vereinbarung(en) der Stadt Wien bezüglich Übertragung von Rechten an Grundstücken der Katastralgemeinde Wildalpen Prüfersuchen gem. § 73 Abs 6a WStV vom 24. April 2013

Die in der Magistratsabteilung 31 erfolgte Überprüfung der Vereinbarungen der Stadt Wien bezüglich der Übertragung von Rechten an Grundstücken der Katastralgemeinde Wildalpen ergab, dass die Stadt Wien gemäß der Entscheidung der damaligen k.k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 28. Februar 1903 verpflichtet ist, die Gemeinde Wildalpen mit Wasser zu versorgen.


Das die Ortswasserleitung Wildalpen speisende Wasser der Aubrunnenquelle und somit auch das in einem Wasserlieferungsvertrag genannte Überwasser dieser Quelle war in der Vergangenheit nicht für die Versorgung der Wiener Bevölkerung vorgesehen und hatte somit keinen Einfluss auf die Daseinsvorsorge der Wiener Bevölkerung.


 
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