MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Wasserspielplätzen
Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Verwaltung und Erhaltung der sechs sogenannten Wasserspielplätze durch die Magistratsabteilung 42 einer näheren Betrachtung. Bei den Begehungen wurde nicht nur Augenmerk auf deren Allgemeinzustand,
sondern insbesondere auf sicherheitstechnische Aspekte gelegt.
Im Zuge der Begehungen der Wasserspielplätze wurden Mängel unter anderem an
Spielplatzgeräten, an Schachtabdeckungen, an Bänken, an einer Teichentwässerung
sowie an Granulatbelägen festgestellt.
Darüber hinaus wurde eine stichprobenweise Einschau in die diesbezüglichen Aufzeichnungen der Magistratsabteilung 42 vorgenommen. Diese zeigte, dass die bei den
Begehungen der Wasserspielplätze vorgefundenen Mängel in den "Spielgerätekontrollbüchern", insbesondere im Hinblick auf die "visuelle Routine - Inspektion", zum Teil
nicht dokumentiert wurden.
Die Prüfung ließ auch erkennen, dass in Anlehnung an die Vorgangsweise beim Wasserspielplatz Donauinsel, zur Sicherung der Wasserqualität für die Teichanlage des
Wasserspielplatzes Wasserturm Grenzwerte gemäß den Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung für Kleinbadeteiche sowie Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung
festzulegen wären.
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