MA 45, Überprüfung der Abflusskapazität diverser Wildbäche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz
Die Magistratsabteilung 45 ist neben der Planung, Errichtung und Verwaltung von Wasserbauten und der Durchführung sonstiger Maßnahmen an den Wiener Gewässern
auch für die Erstellung von Gefahrenzonenplänen im Hinblick auf Hochwässer an
Fließgewässern verantwortlich.
Der Stadtrechnungshof Wien betrachtete anhand ausgewählter Wiener Fließgewässer
die von der Magistratsabteilung 45 getroffenen Maßnahmen und stellte grundsätzlich
fest, dass die Dienststelle die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Hochwasserschutzes erfüllte. Davon abgesehen waren jedoch in den allgemeinen Grundlagendaten, die in einer Gewässerkartei zusammengefasst sind, bereits durchgeführte Maßnahmen nicht immer abgebildet.
Ferner waren die Gefahrenzonenpläne weder im Wasserbuch, noch durch die Magistratsabteilung 45 im Internet der Allgemeinheit zugänglich gemacht.
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