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MA 45, Überprüfung der Abflusskapazität diverser Wildbäche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz

Die Magistratsabteilung 45 ist neben der Planung, Errichtung und Verwaltung von Wasserbauten und der Durchführung sonstiger Maßnahmen an den Wiener Gewässern auch für die Erstellung von Gefahrenzonenplänen im Hinblick auf Hochwässer an Fließgewässern verantwortlich.


Der Stadtrechnungshof Wien betrachtete anhand ausgewählter Wiener Fließgewässer die von der Magistratsabteilung 45 getroffenen Maßnahmen und stellte grundsätzlich fest, dass die Dienststelle die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Hochwasserschutzes erfüllte. Davon abgesehen waren jedoch in den allgemeinen Grundlagendaten, die in einer Gewässerkartei zusammengefasst sind, bereits durchgeführte Maßnahmen nicht immer abgebildet.


Ferner waren die Gefahrenzonenpläne weder im Wasserbuch, noch durch die Magistratsabteilung 45 im Internet der Allgemeinheit zugänglich gemacht.


 
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