MA 51, Prüfung der Sportförderungen; Nachprüfung
Der Stadtrechnungshof Wien prüfte in der Magistratsabteilung 51 im Rahmen einer
Nachprüfung die Sportförderungen der Jahre 2010 bis 2013 sowie die Umsetzung der
bei der vorangegangenen Förderungsprüfung getroffenen Empfehlungen. Als Besonderheit der gegenständlichen Prüfung war anzumerken, dass zwischen dem Kontrollamt
der Stadt Zagreb und dem Stadtrechnungshof Wien eine Parallelprüfung vereinbart
wurde, um zwischen beiden Städten einen Vergleich der Sportförderung durchzuführen.
Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien ergab, dass die Magistratsabteilung 51 die
Zielsetzungen in hohem Ausmaß verwirklicht. Im Rahmen der Prüfung wurde nicht nur
auf die direkte, sondern teilweise auch auf die indirekte Sportförderung Bezug genommen.
Im gesamten Förderungsprozess wurde insbesondere das Vieraugenprinzip gewahrt.
Verbesserungsbedarf bestand unter anderem in der Dokumentation der Abläufe der
Antrags- und Abrechnungsprüfung sowie in der Bindung der Auszahlung der Förderungsmittel an die Anerkennung der Förderungsrichtlinien durch eine rechtsgültige Unterschrift der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers.
Beim Städtevergleich war festzustellen, dass es im Rahmen des Förderungsprozesses
in beiden Städten Richtlinien für die Gewährung von Förderungen, Dokumentationen
über den Förderungsprozess, Instrumente des internen Kontrollsystems sowie die endgültige Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungen gibt.
Vollständiger Text