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Prüfung der Vorgehensweisen der Stadt Wien im Zusammenhang mit Mobilpässen

Bezieherinnen bzw. Bezieher von Bedarfsorientierter Mindestsicherung sowie Pensionistinnen bzw. Pensionisten oder Rentnerinnen bzw. Rentner, die eine maximale Leistung in der Höhe des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes erhalten, haben Anspruch auf die Ausstellung eines Mobilpasses durch die Magistratsabteilung 40, mit dem von unterschiedlichen Einrichtungen der Stadt Wien Ermäßigungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.

Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte eine durch einen hohen Automatisierungsgrad gekennzeichnete und somit effiziente Administration der Vergabe von Mobilpässen. Hinsichtlich der Zustellungsmodalitäten und der Beurteilung des Zeitpunktes bezüglich des Vorliegens von Anspruchsvoraussetzungen wurde in Einzelfällen jedoch ein Anpassungsbedarf erkannt. Die Ausgaben der Magistratsabteilung 40 im Zusammenhang mit der gesamten Administration bezüglich der Mobilpässe erhöhten sich von rd. 179.000,-- EUR im Jahr 2010 auf rd. 230.000,-- EUR im Jahr 2013 unter anderem infolge der gestiegenen Personalausgaben, der Zunahme von Mobilpassbesitzerinnen bzw. Mobilpassbesitzern und Anpassungen bei den Posttarifen. Diese Beträge stellten tatsächliche Ausgaben der Stadt Wien dar.

Demgegenüber war festzuhalten, dass geleistete Refundierungen an die Wiener Linien GmbH & Co KG und die Magistratsabteilung 6 zwar das Budget der Magistratsabteilung 40 belasteten, es sich bei den abgegoltenen Beträgen allerdings um rechnerisch ermittelte Einnahmenentgänge der beiden erstgenannten Einrichtungen handelte, da diese nicht zwingend mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme ihrer Leistungen zum Vollpreis rechnen könnten. Ebenso verhielt es sich bei den vergünstigten Angeboten für Mobilpassbesitzerinnen bzw. Mobilpassbesitzer der Magistratsabteilungen 13 und 44, des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser sowie der "Die Wiener Volkshochschulen GmbH".

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