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MA 18, MA 19, MA 21 und MA 28, Prüfung der Einhaltung von Zahlungsfristen

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Einhaltung der Zahlungsfristen anhand einer stichprobenweisen Einschau in Rechnungsdaten der Magistratsabteilungen 18, 19, 21 und 28. Festzustellen war, dass diese Magistratsabteilungen für Schlussrechnungen auf den bundesvergabegesetzlichen vorgesehenen Ausnahmetatbestand zur Vereinbarung einer 60-tägigen Zahlungsfrist generell zurückgriffen, es jedoch unterließen, die für jeden Einzelfall erforderliche Begründung zu dokumentieren.

Die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen wurden überwiegend nicht eingehalten. Als häufige Ursachen wurden Personalengpässe, die Umstellungsphase auf elektronische Rechnungsbearbeitung und die von der Magistratsabteilung 6 bei der Fristberechnung nicht berücksichtigte Überweisungsdauer erkannt.

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