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MA 20, Prüfung der Gebarung hinsichtlich des Ökostromfonds sowie der Ökostrom- und Energieeffizienzmaßnahmenförderung

Die Magistratsabteilung 20 "Energieplanung" nahm mit 1. Jänner 2011 ihre Tätigkeiten auf. Einige ihrer Hauptaufgaben sind die Verwaltung des Fonds des Landes Wien zur Förderung von Ökostromanlagen (Ökostromfonds) sowie die Gestaltung der Bezug habenden Förderungsrichtlinie, die Mitwirkung bei der Gestaltung und Gewährung sonstiger energierelevanter Förderungen sowie die Mitwirkung bei Projekten zur Bewusstseinsbildung betreffend die Steigerung der Energieeffizienz (Energieberatung).

Im Rahmen der gegenständlichen Einschau hat der Stadtrechnungshof Wien in der Magistratsabteilung 20 für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2013 die Gebarung des Ökostromfonds, das heißt seine Einrichtung und Verwaltung sowie die Ökostrom- und Energieeffizienzmaßnahmenförderungen als dessen Aufgabe, einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.

Dabei wurde unter anderem empfohlen, formelle Mängel in den Förderungsrichtlinien zu beseitigen sowie organisatorische Verbesserungen bei der Förderungsabwicklung umzusetzen. Im Bericht nahm auch die Darstellung der finanziellen Gestionierung des Ökostromfonds als unselbstständiger Verwaltungsfonds des Landes Wien breiten Raum ein und führte zu Empfehlungen hinsichtlich des Ausweises dieser finanziellen Mittel sowie der damit zusammenhängenden Zinserträge.

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